PARKVORSCHRIFTEN

PARKVORSCHRIFTEN

BENUTZUNGSORDNUNG FÜR DIE GEBÜHRENPFLICHTIGEN, UNBEWACHTEN PARKPLÄTZE DER UZDROWISKOŚWIERADÓW-CZERNIAWA SP. Z O.O. – PGU-GRUPPE

Die Nutzung gebührenpflichtiger, unbewachter Parkplätze und interner Straßen ist nur unter den in dieser Benutzungsordnung vorgesehenen Bedingungen möglich.

I ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE:

1. Der Administrator des Parkplatzes ist: Uzdrowisko Świeradów-Czerniawa Sp. z o.o. –PGU-Gruppe, mit Sitz in Świeradów-Zdrój, ul. Marszałka Józefa Piłsudskiego, REGON: 230829737, NIP: 616-000-36-31
2. Der Parkplatz ist 24/7 (vierundzwanzig Stunden am Tag, sieben Tage die Woche) geöffnet.
3. Der Parkplatz ist gebührenpflichtig und unbewacht. Durch das Abstellen des Fahrzeugs auf dem Gelände des Parkplatzes schließt der Nutzer keinen Vertrag über die Aufbewahrung des Fahrzeugs mit dem Administrator ab. Der Administrator haftet nicht für etwaige Schäden am Fahrzeug, die auf dem Gelände des Parkplatzes durch Diebstahl, Einbruch, Beschädigung, Zerstörung durch Dritte oder Witterungseinflüsse entstehen.
4. Das Einfahrtsrecht auf den Parkplatz haben nur Personen, die an der Rezeption des Kurhauses, ul. 3 Maja 1, und an der Rezeption von Sanusa, ul. Prusa 4, eine entsprechende Parkkarte mit Angabe der Parkzeit und des Fahrzeugkennzeichens erworben haben.
5. Der Benutzer ist verpflichtet, vor der Einfahrt auf den Parkplatz die Benutzungsordnung für den kostenpflichtigen, unbewachten Parkplatz zu lesen.
6. Mit der Entrichtung der Gebühr und der Einfahrt auf den Parkplatz akzeptieren Sie die vorliegende Benutzungsordnung.
7. Fahrzeuge dürfen nur auf ausgewiesenen Stellplätzen (1 Auto pro Stellplatz) abgestellt werden, die dem Nutzer vom Administrator im Rahmen eines von den Parteien abgeschlossenen Stellplatzmietvertrags zur Verfügung gestellt werden.
8. Das Parken auf den Begrenzungslinien der Stellplätze ist nicht gestattet. Wenn der Nutzer dieser Verpflichtung nicht nachkommt, ist der Administrator berechtigt, eine zusätzliche Gebühr für die Belegung von mehr als einem Stellplatz zu erheben.
9. Es ist verboten, auf Ein- und Ausfahrten, Fahrspuren, Übergängen, mit einem „PARKVERBOT“-Schild gekennzeichneten Flächen oder anderen nicht gekennzeichneten Flächen des Parkplatzes zu parken.
10. Im Winter werden die Zufahrtsbereiche zu den Parkplätzen von Schnee geräumt. Es ist Aufgabe der Autobesitzer, den Schnee von den Zugängen zu den Autos auf den Parkplätzen zu räumen.
11. Die Höhe der Parkgebühr richtet sich nach der Preisliste der Gesellschaft.
12. Die Preisliste ist an den Rezeptionen der Einrichtungen und auf www.uzdrowisko-swieradow.pl verfügbar.
13. Ohne die Zustimmung der Parkplatzverwaltung ist es untersagt, vom Fahrzeug aus irgendeine Art von gewerblicher Tätigkeit auszuüben, Reparaturen am Fahrzeug durchzuführen, das Fahrzeug zu waschen sowie zu rauchen und offenes Feuer zu benutzen oder Alkohol zu trinken; das Fahrzeug zu betanken; das Fahrzeug mit laufendem Motor stehen zu lassen; das Fahrzeug mit undichten Kühl-, Kraftstoff- oder Auspuffanlagen abzustellen; unbefugte Besucher zu empfangen und andere, oben nicht aufgeführte Aktivitäten durchzuführen, die die Sicherheit der Nutzer des Parkplatzes beeinträchtigen oder gefährden oder eine Gefahr für die Umwelt darstellen könnten.
14. Es besteht ein absolutes Fahrverbot für Fahrzeuge:
- die entflammbare, ätzende oder explosive Materialien befördern,
- andere als die oben genannten, wenn das darin enthaltene Material nicht gemäß den geltenden Vorschriften gesichert ist,
- in einem schlechten technischen Zustand, aus den Kraftstoff oder andere Flüssigkeiten auslaufen.
15. Die Benutzer sind verpflichtet, die im Straßenverkehrsgesetz vom 20.06.1997 enthaltenen Verkehrsregeln einzuhalten, einschließlich der Beachtung aller Verkehrsschilder, der auf dem Parkplatz angebrachten horizontalen und vertikalen Markierungen und der Regeln der Verkehrsordnung. Ungeachtet dessen sind die Benutzer verpflichtet, den Anweisungen der Mitarbeiter des Parkplatzverwalters Folge zu leisten.
16. Auf dem gesamten Parkplatz und auf den internen Straßen gilt ein Tempolimit von 20 km/h. Ungeachtet dessen sollte die Geschwindigkeit auf dem Parkplatz jederzeit an die dortigen Gegebenheiten angepasst werden.
17. Alle Anmerkungen und Anliegen von Parkplatznutzern, insbesondere in Bezug auf den Betrieb des Parkplatzes, werden vom Parkhausverwalter entgegengenommen.
18. Der Benutzer haftet für alle von ihm auf dem Parkplatz verursachten Schäden, auch gegenüber anderen Benutzern und Dritten.

II. REGELUNGEN FÜR DIE ENTRICHTUNG DER PARKGEBÜHREN:

1. Die Zufahrt zum Parkplatz ist gegen Bezahlung an der Rezeption des Kurhauses (Dom Zdrojowy) oder Sanus möglich.
2. Die originale Quittung oder Rechnung und die Parkkarte müssen für die Dauer der Benutzung des Parkplatzes aufbewahrt werden.
3. Bei Verlust der Parkkarte darf das Fahrzeug den Parkplatz nicht verlassen, ohne eine pauschale Parkgebühr in Höhe des maximalen Tagespreises für jeden Tag zu entrichten, an dem das Fahrzeug auf dem Parkplatz abgestellt wurde.
4. Die Einfahrt auf den Parkplatz, ohne eine Parkkarte an der Rezeption des Kurhauses oder Sanus zu besorgen, der Versuch, den Parkplatz zu verlassen, ohne die fällige Parkgebühr für das Fahrzeug zu entrichten, sowie der Verstoß gegen eine der Bestimmungen dieser Benutzungsordnung werden mit einer Geldstrafe von 150 PLN brutto pro Tag belegt.

III. WEITERE INFORMATIONEN

Rezeption Dom Zdrojowy – Tel. +48 75 78 20 500
Rezeption Sanus - Tel. +48 75 73 02 100

Der Administrator