DIE ORDNUNG FÜR KOMMERZIELLE GÄSTE

DIE ORDNUNG FÜR KOMMERZIELLE GÄSTE

Uzdrowisko Świeradów Spółka z o.o. – Grupa PGU
59-850 Świeradów ul. Piłsudskiego 35
Tel. +48 75 /78 -20 -739, 569, 500     Tel./Fax +48 75 /78 -20-653
www.uzdrowisko-swieradow.pl
 
HAUSORDNUNG
FÜR GESCHÄFTLICHE GÄSTE

1. Geschäftliche Aufenthalte beginnen um 16.00 Uhr am ersten Tag und enden um 10.00 Uhr am letzten Aufenthaltstag.

2. Wenn der Gast das Zimmer am letzten Aufenthaltstag nicht bis 10:00 Uhr räumt, wird der Beginn des nächsten Hoteltages gemäß der vom Unternehmen herausgegebenen Preisliste in Rechnung gestellt.

3. Wenn der Gast seinen Aufenthalt über den gebuchten Zeitraum hinaus verlängern möchte, muss er dies bis 10:00 Uhr des Tages, an dem der Aufenthalt abläuft, an der Rezeption melden. Eine Verlängerung des Aufenthalts ist nur im Rahmen der verfügbaren Plätze möglich.

4. Das Einchecken erfolgt an der Rezeption. Beim Check-in erhält der Gast eine Gästekarte, auf der die Art und das Datum des Aufenthalts angegeben sind.

5. Am ersten Aufenthaltstag wird an der Rezeption eine Gebühr für den Aufenthalt und eine Kurabgabe gemäß dem Beschluss des Stadtrats von Świeradów-Zdrój erhoben.

6. In unseren Einrichtungen gilt eine Nachtruhe von 22:00 bis 6:00 Uhr und an Samstagen von 23:00-6:00 Uhr. Im Falle einer Störung der Nachtruhe wird ein Mitarbeiter der Rezeption oder des Sicherheitsdienstes gemäß Art. 51 des  Ordnungswidrigkeitengesetzes einschreiten.

7. Besucher dürfen von Gästen von außerhalb nur in den dafür vorgesehenen Bereichen (Lobby oder Café) bis 22:00 Uhr empfangen werden.

8. Nach 22:00 Uhr ist der Aufenthalt von nicht angemeldeten Personen in den Räumlichkeiten strengstens untersagt.  

9. Das Kurhaus kann die Aufnahme eines Gastes verweigern, wenn dieser bei einem früheren Aufenthalt in grober Weise gegen die Hausordnung verstoßen hat.

10. Der Gast ist nicht berechtigt, das von ihm geräumte Zimmer einem Dritten zu überlassen, auch wenn der Zeitraum, für den er bezahlt hat, noch nicht abgelaufen ist.

11. Das Kurhaus ist nicht verantwortlich für verloren gegangene Gegenstände (z. B. Schmuck, Uhren usw.) und Bargeld, einschließlich Wertpapiere, die nicht an der Rezeption im Kurhaus und im Sanus-Gebäude abgegeben wurden.

12. Die Gäste werden gebeten, bei jedem Verlassen des Zimmers den Verschluss der Türen und Fenster zu überprüfen.

13. Am Tag der Beendigung des Aufenthalts ist der Gast verpflichtet, den Zimmerschlüssel/die Karte an der Rezeption abzugeben.

14. Bei Verlust des Schlüssels/der Karte für das Zimmer hat der Gast an der Rezeption eine Gebühr für den Ersatz des Schlosses gemäß der vom Unternehmen herausgegebenen Preisliste zu entrichten.

15. Das Rauchen von Tabak/E-Zigaretten in den Gebäuden und auf dem Gelände des Kurbads ist gemäß dem Gesetz über den Gesundheitsschutz vor den Folgen des Konsums von Tabak und Tabakerzeugnissen vom 9. November 1995 /Gesetzblatt von 1996 Nr. 10, Pos. 55 in der geänderten Fassung/ streng verboten. Art. 13 Abs. 2 des Gesetzes besagt, dass derjenige, der an verbotenen Orten Tabakprodukte raucht, mit einer Geldstrafe von bis zu 500 PLN belegt wird. Das Verfahren wird gemäß den Bestimmungen über Ordnungswidrigkeitenverfahren durchgeführt.

15.1 In Anbetracht der Bestimmungen des Gesetzes zum Gesundheitsschutz vor den Folgen des Konsums von Tabak und Tabakerzeugnissen vom 9. November 1995 /Gesetzblatt von 1996 Nr. 10, Pos. 55 in der geänderten Fassung/ sieht Art. 13 Abs. 2, der in Punkt 18 zitiert wird, eine Geldstrafe in Höhe von 500 PLN für die Verletzung des Rauchverbots in den Räumlichkeiten des Kurhauses vor.

15.2 Für den Fall, dass sich Fremde in einem Zimmer aufhalten und ein Spa-Mitarbeiter feststellt, dass Tabak/E-Zigaretten geraucht werden und die Mitbewohner sich weigern, die rauchende Person zu benennen, tragen alle Mitbewohner gemeinsam und gesamtschuldnerisch die Strafe, die sich aus der Verletzung der geltenden Vorschriften ergibt.

16. Das Trocknen von Pilzen, Früchten usw. ist in den Kureinrichtungen strengstens untersagt.

17. Bei Nichtbeachtung der Bestimmungen in den Punkten 15 und 16 der Hausordnung werden dem Gast die Kosten für die Geruchsbeseitigung, die Wäsche, die Reinigung des Mobiliars und die Notwendigkeit, die Wände zu malen oder Tapeten zu ersetzen, in Rechnung gestellt.
18. Aus Gründen des Brandschutzes sind elektrisch betriebene Geräte in den Zimmern nicht gestattet, es sei denn, es handelt sich um im Zimmer bereitgestellte Geräte. Diese Regel gilt nicht für Ladegeräte, Laptops und Konsolen.

18.1 Ein befugter Mitarbeiter des Kurhauses hat das Recht, die genannten Geräte zu deponieren, die dann am Tag der Abreise vom Kurhaus zurückgegeben werden.

19. Bei Nichtbeachtung der in der Hausordnung festgelegten Brandschutzbestimmungen, die zum unbegründeten Anrücken der Feuerwehr führen, werden dem Gast die Kosten für diese Maßnahme in Rechnung gestellt.

20. Sollten Sie ein Feuer entdecken, benachrichtigen Sie das Personal der Einrichtung und begeben Sie sich entsprechend der Evakuierungsanweisung zum Ausgang. Es liegt in der Verantwortung des Personals der Einrichtung, die Gäste bis zum Eintreffen der Feuerwehr zu evakuieren.

21. Ein Bügeleisen und ein Bügelbrett können Sie kostenlos an der Rezeption ausleihen.  

22. Der Gast haftet materiell für jede Beschädigung oder Zerstörung von Gegenständen, Ausstattungen und technischen Geräten im Objekt, die vorsätzlich oder unbeabsichtigt durch sein Verschulden oder das Verschulden seiner Besucher verursacht wurde (Artikel 415 des Bürgerlichen Gesetzbuches), in Höhe des Betrages gemäß der gültigen Preisliste des Unternehmens oder auf der Grundlage einer von einem befugten Mitarbeiter des Unternehmens erstellten marktüblichen Bewertung.

23. Gegenstände, die der Gast in den Einrichtungen des Kurhauses zurücklässt, werden auf Kosten des Empfängers an die angegebene Adresse zurückgeschickt. In Ermangelung einer solchen Anweisung werden die Gegenstände einen Monat lang im Kurhaus aufbewahrt, danach werden sie entsorgt.

24. Es ist strengstens verboten, Mahlzeiten und Utensilien aus den Kur-Restaurants mitzunehmen.

25. Renovierungsarbeiten sind zulässig, ohne dass die Kureinrichtungen aus dem laufenden Betrieb genommen werden.

26. Der Aufenthalt von Tieren in den Kureinrichtungen ist verboten.

27. Es besteht die Möglichkeit, einen gebührenpflichtigen, unbewachten Parkplatz neben dem Sanatorium Gracja, in der ul. Dojazdowa 2, in der ul. Piłsudskiego 35 und in der ul. Prusa 4 zu nutzen – gemäß der jeweils gültigen Preisliste der Gesellschaft.

28. Das Kurhaus ist nicht verantwortlich für Schäden oder den Verlust eines Autos oder eines anderen Fahrzeugs, das Eigentum eines Gastes ist.

29. Der Gast nimmt zur Kenntnis, dass es sich bei den zum Kurhaus gehörenden Parkplätzen um unbewachte Parkplätze handelt.

30. Im Winter werden die Zufahrtswege zu den Parkplätzen in den Kureinrichtungen vom Schnee befreit. Es ist Aufgabe der Autobesitzer, den Zugang zu ihren Autos auf den Parkplätzen vom Schnee zu befreien.

31. Außer auf dem Behindertenparkplatz ist es verboten, die Autos der Gäste in der Bucht vor dem Kurhaus in der Straße Maja 1, 3 zu parken. Bei Nichtbeachtung des Verbots wird das Auto auf Kosten des Fahrzeughalters abgeschleppt und ein Bußgeld von 100 PLN für jeden Tag des Parkens erhoben.

32. Während ihres Aufenthalts wird den Gästen eine medizinische Grundversorgung geboten.

33. Die Gäste werden gebeten, pünktlich zu Untersuchungen und Behandlungen zu erscheinen.

34. Vor Rehabilitationsbehandlungen muss der Gast dem Physiotherapeuten eine Karte „Behandlungsplan“ vorlegen, auf deren Grundlage die Behandlung durchgeführt wird. Die geplanten Anfangszeiten der Behandlung müssen eingehalten werden - bei Verspätung verfällt die Behandlung.

34 Für die Behandlungen ist es erforderlich, ein Laken mitzubringen, das für den Gast bei seiner Ankunft auf dem Zimmer bereit liegt.          
                                                                                                    
35. Unmittelbar nach physiotherapeutischen Behandlungen ist eine Ruhephase empfehlenswert.

36. Die Gäste sind verpflichtet, alle Behandlungsempfehlungen der Ärzte, Krankenschwestern und Physiotherapeuten zu befolgen.

37. Sollten Sie sich während der Behandlungen unwohl fühlen, wenden Sie sich bitte sofort an das Behandlungspersonal. An den Behandlungswannen und Schlammpackungsstationen gibt es Alarmvorrichtungen, mit denen Sie das Behandlungspersonal alarmieren können.

38. Die Bettwäsche wird gewechselt:
bei Aufenthalten von mehr als 8 Tagen – auf Wunsch des Gastes, wenn er sich an der Rezeption oder beim Zimmermädchen meldet, aber nicht öfter als einmal pro Woche.

39. Wenn Sie während Ihres Aufenthalts das Zimmer wechseln, wird eine Gebühr von PLN 50,00 pro Person für jeden Zimmerwechsel berechnet.

40. Verfügbarkeit von Handtüchern im Hotelzimmer:
ein Satz Handtücher (kleines, großes und großes braunes Handtuch für Behandlungen);

41. Häufigkeit des Wechselns der Handtücher:
dreimal pro Woche (montags, mittwochs, freitags), wobei der erste Austausch frühestens am dritten Aufenthaltstag stattfindet.

42. Die Kosten für beschädigte oder verlorene Handtücher werden gemäß der aktuellen Preisliste der Gesellschaft in Rechnung gestellt.

43. Der Gast hat die Möglichkeit, gegen einen Aufpreis Handtücher auszuleihen, wie in der Preisliste der Gesellschaft angegeben.

44. Die Appartements und LUX-Zimmer sind mit Bademänteln ausgestattet.

45. Häufigkeit des Wechsels der Bademäntel:
bei Aufenthalten von mehr als 8 Tagen – auf Wunsch des Gastes, wenn er sich an der Rezeption oder beim Zimmermädchen meldet, aber nicht öfter als einmal pro Woche

46. Die Standardzimmer sind nicht mit Bademänteln ausgestattet. Die Gäste haben die Möglichkeit, gegen einen Aufpreis Handtücher gemäß der Preisliste der Gesellschaft auszuleihen.

47. Die Gäste haben das Recht, ihre Meinung über die medizinische Versorgung, die Verpflegung, die Hygiene und die sanitären Bedingungen usw. der Abteilung für Verkauf und Marketing mitzuteilen oder sie in das an der Rezeption befindliche Register für Kommentare einzutragen.

48. Falls auf dem Gebiet der Republik Polen eine Pandemie oder Epidemie ausgerufen wird, ist der Gast verpflichtet, die am Kurort geltenden sanitären Bestimmungen einzuhalten.

49. Bei seiner Ankunft ist der Gast verpflichtet, diese Hausordnung zu lesen und ebenso die zusätzlichen Informationen zu seinem Aufenthalt zu beachten, die in den Brandschutzanweisungen, Evakuierungsplänen usw. enthalten sind.

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